R
Kapitel R
Regress
Rückgriff des Zahlenden auf den eigentlichen Schuldner. Beispiele: Versicherer zahlt Mietkaution an Vermieter und greift auf den Mieter zurück (§ 67 VersVG); Gesamtschuldner-Regress unter Mitmietern nach § 896 ABGB.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.