R
Kapitel R

Richtwert

Gesetzlich festgesetzter m²-Grundbetrag für die mietzinsrechtliche Normausstattung (§ 3 RichtWG). Für jedes Bundesland eigenständig festgelegt und bei einer 5 %-VPI-Steigerung valorisiert. Aktuelle Richtwerte siehe BMJ – Richtwerte.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.