R
Kapitel R
Richtwertgesetz
RichtWG (BGBl. 800/1993). Ergänzt das MRG und regelt Ermittlung, Höhe und Valorisierung der Richtwerte für die einzelnen Bundesländer sowie die Systematik der Zu- und Abschläge. Volltext: RichtWG auf RIS.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.