S
Kapitel S

Schlüsselübergabe

Aushändigung sämtlicher Schlüssel zum Mietobjekt bei Übergabe und Rückstellung. Zeitpunkt des Besitzübergangs i. S. d. § 309 ABGB und der Gefahrtragung. Sollte im Übergabeprotokoll dokumentiert werden (Anzahl, Nummerierung).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.