V
Kapitel V

Vollanwendungsbereich

Objektkategorie mit voller MRG-Geltung. Folgen: Richtwert-/Kategoriemietzins, taxative Kündigungsgründe, umfassende BK-Abrechnungspflicht, Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG. Verstöße gegen Zinsgrenzen sind teilnichtig und rückforderbar (§ 16 Abs 8 MRG).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.