V
Kapitel V
Vorsteuer
In Eingangsrechnungen ausgewiesene USt. eines Unternehmers. Kann unter den Voraussetzungen des § 12 UStG mit der eigenen USt.-Schuld verrechnet werden. Voraussetzung: Leistungsbezug für steuerpflichtige Ausgangsumsätze.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.