V
Kapitel V
Vorsteuerabzug
Recht, Vorsteuern abzuziehen (§ 12 UStG). Für Vermieter: automatisch bei Wohnraumvermietung (10 %), bei Geschäftsraumvermietung nur nach Option zur Regelbesteuerung (§ 6 Abs 2 UStG) und wenn der Mieter zu mindestens 95 % vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.