Z
Kapitel Z
Zählernummer
Eindeutige Identifikationsnummer eines Zählers (Strom, Gas, Wasser, Wärme). Wird bei Ein- und Auszug im Übergabeprotokoll dokumentiert und an den Energie-/Wasserversorger gemeldet – Grundlage für korrekte Verbrauchszuordnung.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.