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Kapitel Z

Zählerstände

Aktuelle Verbrauchswerte zum Ablesezeitpunkt. Festzuhalten bei Übergabe, Rückstellung und zum Jahresende. Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (HeizKG) und die Abrechnung mit dem Energielieferanten.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.