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Kapitel Z
Zwischenablesung
Außerordentliche Ablesung der Zähler während der laufenden Abrechnungsperiode – z. B. bei Mieterwechsel, größerer Sanierung oder Tarifumstellung. Kosten sind nach § 14 HeizKG auf den Verursacher umlegbar, wenn die Zwischenablesung nur in seinem Interesse erfolgt.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.