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Kapitel Z

Zinsliste

Auch Hauptmietzinsabrechnung nach § 20 MRG. Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die zehnjährige Mietzinsreserven-Abrechnung, die belegt, wieviel der Vermieter an Hauptmietzinsen eingenommen und für Erhaltungsarbeiten verwendet hat. Grundlage einer allfälligen Mietzinserhöhung nach § 18 MRG.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.