A
Kapitel A

Abrechnungsperiode

Zeitraum, für den der Vermieter die Betriebskosten abrechnet. Nach § 21 MRG ist das grundsätzlich das Kalenderjahr. Nur Aufwendungen, die in dieser Periode zur Zahlung fällig wurden, dürfen eingerechnet werden.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.