A
Kapitel A
ABGB
Abkürzung für Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (JGS 946/1811). Das ABGB enthält die Grundregeln über den Bestandvertrag (§§ 1090 ff.) und gilt für Mietverhältnisse immer dort, wo das MRG nicht oder nur teilweise anwendbar ist (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser). Volltext: ABGB auf RIS.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.