A
Kapitel A
Akontozahlungen
Monatliche Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Betriebs- bzw. Heizkosten. Sie werden im Rahmen der Jahresabrechnung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet – ist die Summe der Akonti höher, bekommt der Mieter eine Gutschrift; sind sie niedriger, schuldet er eine Nachzahlung (§ 21 Abs 3 MRG, § 21 HeizKG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.