A
Kapitel A

AfA

Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG und § 16 Abs 1 Z 8 EStG. Bei vermieteten Wohngebäuden beträgt der gesetzliche Pauschalsatz 1,5 % pro Jahr auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudeanteils – das entspricht einer typisierten Nutzungsdauer von rund 66,67 Jahren. Der Grundanteil ist nicht abschreibbar. Siehe auch BMF – Einkunftsquelle Vermietung.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.