B
Kapitel B
Bankgarantie
Form der Mietkaution, bei der eine Bank dem Vermieter auf erstes Anfordern bis zu einem Höchstbetrag haftet. Sie ersetzt die Barkaution und unterliegt denselben Grenzen (üblich: bis zu drei Bruttomonatsmieten). Rechtlicher Rahmen: § 16b MRG und § 1369 ABGB.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.