B
Kapitel B

Bonitätsprüfung

Prüfung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Mietinteressenten vor Vertragsabschluss – z. B. via KSV-Auskunft, Einkommensnachweis, eidesstättige Erklärung. Muss datenschutzkonform nach Art 6 Abs 1 lit b und f DSGVO (DSGVO) und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes erfolgen; pauschale Einholung aller Bonitätsdaten ist unzulässig.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.