G
Kapitel G

Gebäudeanteil

Auf das Gebäude entfallender Anteil der Anschaffungskosten einer Liegenschaft. Nur dieser Anteil ist über die AfA abschreibbar. Pauschalregel: 80 % Gebäude / 20 % Grund (Grundanteilsverordnung 2016, BGBl. II 99/2016); bei Großstädten ab 100.000 EW oder bei m²-Preisen über EUR 400 gelten abweichende Aufteilungssätze (60/40 bzw. 70/30).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.