G
Kapitel G
Geschäftsvermietung
Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten (Büros, Lokale, Lager). Fällt im MRG in der Regel in den Vollanwendungsbereich (mit Zinsbegrenzung nach § 16 Abs 1 Z 1 bzw. Z 6 MRG und Kündigungsschutz nach § 30 MRG) – andere Regeln als Wohnraum. USt.-Option 20 % möglich (§ 6 Abs 2 UStG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.