G
Kapitel G
Gemeindeabgaben
Von der Gemeinde erhobene laufende Abgaben – typisch Kanal-, Wasser- und Müllgebühren. Zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 21 Abs 1 Z 1 MRG.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.