I
Kapitel I
Instandhaltungsrücklage
Im Wohnungseigentum nach § 31 WEG 2002 zwingende Rücklage für künftige Reparaturen. Höhe orientiert sich am voraussichtlichen Aufwand und Gebäudezustand; von der Eigentümergemeinschaft zu beschließen. Nicht zu verwechseln mit der Mietzinsreserve im MRG.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.