A
Kapitel A
Ausstattungszuschlag
Zuschlag auf den Richtwert nach § 16 Abs 2 MRG für eine über dem Standard liegende Ausstattung der Wohnung oder des Hauses (z. B. Lift, Garten, hochwertige Badausstattung). Muss sachlich begründbar und in der Miete nachvollziehbar ausgewiesen sein.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.