G
Kapitel G
Grundkostenverordnung
Verordnungen der Landeshauptleute zur Ermittlung des Grundkostenanteils im Richtwertzins nach § 3 Abs 6 RichtWG. Maßgeblich u. a. für die Berechnung des Lagezuschlags (§ 16 Abs 4 MRG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.