M
Kapitel M

MRG-Logik

Systematik der Anwendung des MRG: Vollanwendung (alle Bestimmungen), Teilanwendung (§§ 14, 16a, 29 u. a.), Nichtanwendung (nur ABGB). Die Einordnung richtet sich nach Baujahr, Förderungssituation, Gebäudeart und Nutzung (§ 1 MRG).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.