A
Kapitel A
Altbauwohnungen
Wohnungen in Gebäuden, für die die Baubewilligung vor dem 30. Juni 1953 erteilt wurde. Sie fallen in der Regel in den Vollanwendungsbereich des MRG mit Mietzinsbegrenzung (Richtwert- oder Kategoriemiete) und strengem Kündigungsschutz (§ 1 Abs 2 MRG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.