A
Kapitel A
Anfängliche Investitionen
Direkt nach dem Kauf fällige Aufwendungen (z. B. Renovierung, Möblierung). Diese erhöhen die Anschaffungskosten, verbessern aber oft die Vermietbarkeit.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.