A
Kapitel A

Anschaffungskosten (Steuerrecht)

Steuerrechtlicher Begriff nach § 6 Z 1 EStG und § 203 Abs 2 UGB: Kaufpreis zuzüglich aller Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Makler, Notar, Vertragsgestaltung). Basis für die AfA – zwingend aufzuteilen in Gebäudeanteil (abschreibbar) und Grundanteil (nicht abschreibbar). Abgrenzung zur investorenseitigen Definition siehe Lexikoneintrag Anschaffungskosten.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.