A
Kapitel A
Aufteilungsschlüssel
Maßstab für die Verteilung der Betriebskosten auf die einzelnen Mietobjekte eines Hauses. Gesetzliche Regel nach § 17 Abs 1 MRG: Aufteilung nach der Nutzfläche der vermieteten Objekte. Abweichende Schlüssel (z. B. Nutzwert, Kopfquote) sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.