B
Kapitel B

Belegpflicht

Pflicht des Vermieters, jede Ausgabe der Betriebskostenabrechnung mit einem Originalbeleg zu untermauern (Rechnungen, Kontoauszüge, Verteilungsschlüssel). Basis: § 21 Abs 3 MRG. Fehlende Belege führen dazu, dass die Position nicht umlegbar ist.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.