B
Kapitel B

Betriebsausgabe

Bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) spricht das EStG präzise von Werbungskosten. Umgangssprachlich werden darunter alle abzugsfähigen Aufwendungen (AfA, Zinsen, Verwaltung, Reparaturen, nicht umlegbare BK) verstanden, die den steuerpflichtigen Überschuss mindern.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.