B
Kapitel B

Betriebskosten

Taxativ aufgezählte laufende Kosten eines Gebäudes nach § 21 MRG – insbesondere Wasser/Kanal, Müll, Grundsteuer, Hausversicherung, Schädlingsbekämpfung, Rauchfangkehrer, Beleuchtung, Hausbesorger bzw. Reinigung, laufende öffentliche Abgaben. Der Vermieter darf diese Kosten im Vollanwendungsbereich auf die Mieter überwälzen – andere Posten sind nicht umlegbar.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.