B
Kapitel B

Betriebskosten-Akonto

Pauschale monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten. Höhe: 1/12 des Vorjahresaufwands (§ 21 Abs 3 MRG). Wird jährlich gegen die tatsächlichen Kosten verrechnet; Ergebnis ist eine Nachzahlung oder Gutschrift.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.