B
Kapitel B
Betriebskostennachforderungen
Beträge, die der Mieter zusätzlich zu seinen Akontozahlungen schuldet, wenn die tatsächlichen Betriebskosten höher waren. Fällig mit dem auf die Abrechnung zweitfolgenden Zinstermin (§ 21 Abs 3 MRG). Eine Nachforderung ist nur in Höhe der umlagefähigen Kosten und bei ordnungsgemäßer Abrechnung durchsetzbar.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.