B
Kapitel B

Bezirksverwaltungsbehörden

Verwaltungsbehörden erster Instanz – Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten der Magistrat. Im wohnungsbezogenen Kontext u. a. zuständig für Zweckentfremdung (Wiener ZWG, Salzburger ZeitWG) und melderechtliche Fragen.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.