M
Kapitel M

Mietverhältnis

Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (§§ 1090 ff. ABGB). Zusätzlich – bei Wohnraum im Voll-/Teilanwendungsbereich – überlagert vom MRG.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.