Mietrechtsgesetz
MRG (BGBl. 520/1981). Zentrales Wohnraumrecht Österreichs. Gliedert sich nach § 1 MRG in Vollanwendung (strenge Zins- und Kündigungsregeln – meist Altbauten vor 1953), Teilanwendung (nur ausgewählte Paragrafen – meist geförderte/freifinanzierte Neubauten nach 1953) und Nichtanwendung (z. B. Ein-/Zweifamilienhäuser). Volltext: MRG auf RIS.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.