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Kapitel M

Mietrecht

Gesamtheit der Normen, die entgeltliche Gebrauchsüberlassung regeln. In Österreich primär: MRG (Wohnungs- und Geschäftsraummiete), ABGB §§ 1090–1121 (allgemeines Bestandrecht), WEG (Wohnungseigentum), WGG (gemeinnützige Bauvereinigungen), HeizKG, KSchG.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.