M
Kapitel M

Mietzins

Gesamtentgelt für die Gebrauchsüberlassung – nach § 15 Abs 1 MRG bestehend aus: Hauptmietzins, Betriebskosten, besondere Aufwendungen (z. B. Lift), Entgelt für mitvermietete Einrichtung und Umsatzsteuer.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.