M
Kapitel M
Möbelmiete
Gesondertes Entgelt für mitvermietete Einrichtung. Darf die Mietzinsgrenzen des MRG nicht umgehen – muss angemessen, zeitwertorientiert und nachvollziehbar sein, sonst liegt Umgehung des Hauptmietzinses vor (§ 15 Abs 1 Z 4 MRG, OGH 5 Ob 90/12k).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.