M
Kapitel M
Mietzinsreserve
Saldo aus vereinnahmten Hauptmietzinsen minus Erhaltungsaufwand der letzten 10 Jahre nach § 20 MRG. Positive Reserve muss der Vermieter für Erhaltungs- und nützliche Verbesserungsarbeiten verwenden. Wird Grundlage für eine Mietzinserhöhung nach §§ 18/19 MRG bei unzureichender Reserve.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.