M
Kapitel M

Mietzinsvorschreibung

Konkrete Vorschreibung des fälligen Mietzinses an den einzelnen Mieter – üblicherweise mit Aufschlüsselung in Hauptmietzins, Betriebskosten-Akonto, besondere Aufwendungen, Entgelt für Einrichtung und USt. (§ 11 Abs 1 UStG bei Ausweisungspflicht für Vermieter mit Umsatzsteueroption).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.